Förderungen
Jede Förderung ist individuell. Damit die optimale Förderung in Anspruch genommen werden kann, steht der Wirtschaftskoordinator für ein persönliches Beratungsgespräch sehr gerne zur Verfügung.
Förderrichtlinien und Antragsformulare finden Sie im E-Service zum Downloaden.
Wirtschaftsservice
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Die Cookiegruppe "Präferenzen" umfasst mehrere Cookies welche Sie hier einsehen können: Cookie Übersicht.
Ihre Freigabe können Sie links unten im Browserfenster, über das Icon ändern
Drei einfache Schritte zur richtigen Förderung
Förderungsantrag
Beratungstermin vereinbaren, Förderunterlagen einreichen
Projektablauf und Abschluss
Nach Ablauf und Abschluss des Vorhabens entstandene Kosten mittels bezahlten Rechnungen nachweisen.
Förderung erhalten
Das Wirtschaftsservice überprüft die Einhaltung der Förderauflagen. Nach Genehmigung durch den Stadtsenat erfolgt die Auszahlung.
Wirtschaftsförderprogramme der Landeshauptstadt
Investitionsförderung bei Betriebsansiedelungen
Info:
Investitionsförderung bei Betriebsansiedelungen im De Minimis Bereich
Wer:
Unternehmen welche sich in Klagenfurt ansiedeln
Was:
Investitionen welche im Zuge der Betriebsansiedelung getätigt werden
Bezugsdatum:
Kontaktaufnahme, Beratung, Einreichung, Entscheidung, Auszahlung
Mietbeihilfe für Geschäfts- bzw. Betriebsansiedelungen von Jungunternehmen "Venture Rent"
Info:
Gewährung Mietbeihilfe für Geschäfts- bzw. Betriebsansiedelungen von Jungunternehmen „Venture Rent“
Wer:
Jungunternehmer die ein Handelsgewerbe gründen oder übernommen haben
Was:
Basis der Förderung ist die Nettomiete laut Mietvertrag. Die Förderung des Mietaufwandes kann maximal für die Dauer der ersten drei Geschäftsjahre gewährt werden. Höchstförderung € 14.500,-- für drei Jahre.
Bezugsdatum:
Kontaktaufnahme, Beratung, Einreichung, Entscheidung, Auszahlung
Förderung zur Belebung der Klagenfurter Innenstadt
Info:
Förderung zur Belebung der Klagenfurter Innenstadt
Wer:
Eine Förderung kann natürlichen oder juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechtes oder Erwerbsgesellschaften gewährt werden.
Was:
Bei Wiedereröffnung eines Geschäftslokales, welches über sechs Monate leer stand, wird dem Betreiber des Geschäftes ein Sockelbetrag in Höhe von € 3.700,-- gewährt. Die zu fördernde Maßnahme ist mit einer Mindestinvestitionssumme von € 18.000,-- verbunden.
Bezugsdatum:
Kontaktaufnahme, Beratung, Einreichung, Entscheidung, Auszahlung
Förderung von kreativwirtschaftlichen Unternehmen in Klagenfurt am Wörthersee
Info:
Förderung von kreativwirtschaftlichen Unternehmen in Klagenfurt am Wörthersee
Wer:
Förderungswerber sind Unternehmen die zumindest wesentlich im Bereich der Kreativwirtschaft tätig sind.
Was:
Gefördert wird die monatliche Nettomiete im kreativwirtschaftlichen Gemeinschaftsbüro. Die Förderungshöchstdauer beträgt max. 3 Jahre ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Einzuges.
Bezugsdatum:
Kontaktaufnahme, Beratung, Einreichung, Entscheidung, Auszahlung
Förderung zur Belebung des Kardinalviertels
Info:
Förderung von Geschäftslokalmieten bei Geschäfts- bzw. Betriebsansiedelungen zur Belebung des Kardinalviertels
Wer:
Förderungswerber sind Unternehmer (physische oder juristische Personen), die ihr Unternehmen oder eine Niederlassung oder Betriebsstätte im Kardinalviertel führen wollen.
Was:
Basis der Förderung ist die laut vorzulegendem Mietvertrag zu bezahlende Nettomiete ohne Betriebskosten. Die Förderung des Mietaufwandes kann längstens für die Dauer der ersten drei Jahre und in Höhe von bis zu einem Drittel der Nettomiete gewährt werden. Die Förderung erfolgt im Nachhinein und beträgt höchstens € 10.000 in drei Jahren.
Bezugsdatum:
Kontaktaufnahme, Beratung, Einreichung, Entscheidung, Auszahlung